Verstorbenenwesen
Wir übernehmen mit großer Verantwortung und Sorgfalt die Betreuung und Verwahrung der Verstorbenen im Klinikum Fürth. Dabei steht für uns der respekt- und gefühlvolle Umgang stets im Mittelpunkt.
Wir übernehmen mit großer Verantwortung und Sorgfalt die Betreuung und Verwahrung der Verstorbenen im Klinikum Fürth. Dabei steht für uns der respekt- und gefühlvolle Umgang stets im Mittelpunkt.
Angehörige haben die Möglichkeit, in Ruhe Abschied zu nehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt, der von uns unterstützt wird. Zu Aufbahrungen können kleine religiöse Symbole für die Verabschiedung mitgebracht werden. Auch elektronische Kerzen stehen zur Verwendung bereit. Aus Brandschutzgründen ist das Verwenden von Kerzen oder anderem offenen Feuer in den Räumlichkeiten nicht gestattet.
Für eine Aufbahrung melden Sie sich bitte vorab in unserem Sekretariat.
Die Todesbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das aus einem vertraulichen und einem nicht vertraulichen Teil besteht. Sie dient sowohl der medizinischen als auch der behördlichen Dokumentation des Todesfalls.
In Bayern müssen zwei Teile der Todesbescheinigung beim Leichnam verbleiben:
Die Bestattungspflicht ist gesetzlich geregelt und steht in direktem Zusammenhang mit der Ausstellung der Todesbescheinigung. Bestattungspflichtig sind Verstorbene ab einem Gewicht von 500 g, bei vorhandenen Lebenszeichen oder nach der vollendeten 24. Schwangerschaftswoche. Informationen zum Transport von Verstorbenen und bestattungspflichtigen Foeten finden Sie hier.
Bei nicht bestattungspflichtigen Föten, für die keine Todesbescheinigung ausgestellt wird, ist es wichtig zu wissen, ob eine Beisetzung im Familiengrab oder eine Sammelbestattung über das Klinikum erfolgen soll. Diese Information ist wichtig, weil Foeten im Falle einer gewünschten Erdbestattung nicht in Formaldehyde verwahrt werden dürfen. Ebenso muss vermerkt werden, ob eine Obduktion angestrebt wird. In diesem Fall muss der entsprechende Sektionsantrag eingereicht werden.