Transport von Verstorbenen
Wir übernehmen mit großer Verantwortung und Sorgfalt die Verwahrung der Verstorbenen im Klinikum Fürth.
Abholung von Verstorbenen
Die Abholung eines Verstorbenen kann ausschließlich durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen nach Terminvereinbarung stattfindet. Sollten Bestattungsunternehmen ohne Termin zur Abholung von Verstorbenen zu uns kommen, kann es passieren, dass noch nicht alle regulatorischen Maßnahmen getroffen wurden und die Ausgabe des Verstorbenen noch nicht erfolgen kann. Wir möchten außerdem ausdrücklich darauf hinweisen, dass Angehörigen der Zugang zur Pathologie im Rahmen der Verstorbenenausgabe nicht gestattet ist.
Ablauf:
- „Übergabebestätigung für das Institut der Pathologie am Klinikum Fürth“ bei der Patientenannahme im EG (beim Haupteingang rechts) abholen
- „Übergabebestätigung“ in Pathologie abgeben
- Bestätigung über gesamten Rechnungsausgleich*
- Ausgabe des Verstorbenen
In Bayern gilt eine Mindestfrist von 48 Stunden nach dem Tod, bevor eine Beisetzung oder Einäscherung erfolgen darf. Diese Regelung ist in der Bayerischen Bestattungsverordnung (BestV) § 19 Abs. 1 festgelegt. Diese Frist dient dazu, eine sichere Feststellung des Todes zu gewährleisten und mögliche Zweifel auszuschließen. Nur in besonderen Fällen kann diese Frist durch die zuständige Behörde verkürzt werden.
Abgabe von Verstorbenen in der Pathologie
- Intern: Die verstobenen Patient:innen werden nach dem Tod vom Patiententransport zusammen mit der Todesbescheinigung in die Pathologie gebracht. Um die Kleinsten hingegen kümmern sich Mitarbeitende aus der Pathologie höchstpersönlich und holen sie auf der Station ab.
Extern: Menschen, die außerhalb des Klinikum Fürth verstorben sind, können auf Grund einer angestrebten Obduktion in die Pathologie gebracht werden. Dabei ist die Mitführung der Todesbescheinigung essentiell. Der Transport erfolgt ausschließlich durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen nach vorheriger Terminvereinbarung
*Für die Aufbewahrung Verstorbener wird eine tägliche Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben. Zusätzlich fallen Kosten in Höhe von 165,77 € für die Durchführung der Leichenschau an.