Infektiösität
Umgang mit infektiösem Probenmaterial
Die Sicherheit unseres Teams, die zuverlässige Befundung Ihrer Proben sowie ein reibungsloser Ablauf haben für uns oberste Priorität. Daher bitten wir Sie, im Umgang mit potenziell infektiösem Material folgende Hinweise zu beachten.
Kennzeichnung und Kategorisierung
Sollten Sie einen Verdacht auf die Infektiosität einer eingesandten Probe haben (z. B. bei bekannter oder vermuteter Infektion mit bestimmten Erregern), kennzeichnen Sie bitte sowohl den Untersuchungsauftrag als auch das Probengefäß eindeutig. Die Kennzeichnung hilft, Sicherheitsmaßnahmen frühzeitig einzuleiten und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Wichtige Hinweise:
- Kategorie B-Erreger: Proben mit Verdacht auf einen Erreger der Kategorie B (UN 3373) können grundsätzlich angenommen werden. Bitte geben Sie zusätzlich, wenn möglich, den vermuteten Erreger an. Die Verpackungsvorschriften der P650 müssen dabei beachtet werden.
- Kategorie A-Erreger: Proben mit Verdacht auf Erreger der Kategorie A (z. B. hochpathogene Viren wie Ebola oder Lassa) können wir nicht bearbeiten. In solchen Fällen bitten wir ausdrücklich um telefonische Rücksprache VOR dem Versand, um alle weiteren Schritte sicher und regelkonform abzustimmen. Proben mit Erregern der Kategorie A können beispielsweise am Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr in München bearbeitet werden.
Bearbeitungsprozess und Sicherheitsmaßnahmen
Aus Gründen des Arbeitsschutzes bleibt infektiös eingestuftes Material nach Möglichkeit zunächst für 24 Stunden nach Annahme in Formalin, bevor es bearbeitet wird. Diese Sicherheitsmaßnahme dient dem Schutz unserer Mitarbeiter:innen vor potenzieller Erregerexposition. Beachten Sie bitte, dass es durch diese Sicherheitsmaßnahmen zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer kommen kann.
Warum ist das wichtig?
Die sachgerechte Kennzeichnung infektiöser Proben ist nicht nur eine Frage der Arbeitssicherheit – sie ist auch Voraussetzung für einen schnellen und reibungslosen Ablauf in der Diagnostik. Unvollständig gekennzeichnetes Material kann Rückfragen, Verzögerungen oder in Einzelfällen sogar die Ablehnung der Bearbeitung zur Folge haben.
Orientierung an rechtlichen Vorgaben
Unsere Pathologie handelt im Einklang mit den gültigen Regelwerken zum Arbeitsschutz und Probentransport, insbesondere den Vorgaben der TRBA 100/250 sowie der Klassifikation gemäß UN 2814 / UN 3373. Diese Standards gewährleisten einen sicheren Umgang mit infektiösem Material – für Sie, für uns und für alle Beteiligten.
Rückfragen?
Bitte setzen Sie sich bei Fragen frühzeitig mit uns in Verbindung, insbesondere, wenn Unsicherheiten hinsichtlich der Infektiosität oder der Einordnung in eine Kategorie bestehen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.