| Beschreibung | Der § 30 des Medizinproduktegesetztes besagt: Unternehmen müssen als Verantwortliche nach § 5 Satz 1 & 2 (MPG) nach Aufnahme der Tätigkeit eine Person mit der zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Sachkenntnis und der erforderlichen Zuverlässigkeit als Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte bestimmen. |
| Zielgruppe | Alle Berufsgruppen |
| Inhalte | - Erfordernis in Abhängigkeit zur Zahl der Beschäftigten - Schnittstellen und Stellung beim Betreiber - Abgrenzung Vorkommnis im Sinne der RL EU 2017/745 und Arbeitsunfall - Melde- und Mitwirkungspflichten - Aufgaben des Betreibers im Zusammenhang mit Vorkommnissen - Schnittstelle zu DGUV Vorschrift 1, Grundlagen der Prävention und ArbSchG |
| Dozent:in | Hubert Kappacher |
| Veranstaltungsort | V.-1.15, UG Klinikum Fürth Akademie |
| Teilnahmegebühr | - |
| Ansprechperson | Nicole Jukresch (fortbildung@klinikum-fuerth.de) |
* Die Fortbildungen, die vom Klinikum Fürth organisiert sind, werden von der Registrierung beruflich Pflegender bepunktet.
12.05.2026
08:00 - 16:30 Uhr
Freie Plätze
Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende des Klinikum Fürth.
Anmeldeschluss: 05.05.2026
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