Medizinproduktbeauftragte:r

BeschreibungDer § 30 des Medizinproduktegesetztes besagt: Unternehmen müssen als Verantwortliche nach § 5 Satz 1 & 2 (MPG) nach Aufnahme der Tätigkeit eine Person mit der zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Sachkenntnis und der erforderlichen Zuverlässigkeit als Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte bestimmen.
ZielgruppeAlle Berufsgruppen
Inhalte- Erfordernis in Abhängigkeit zur Zahl der Beschäftigten
- Schnittstellen und Stellung beim Betreiber
- Abgrenzung Vorkommnis im Sinne der RL EU 2017/745 und Arbeitsunfall
- Melde- und Mitwirkungspflichten
- Aufgaben des Betreibers im Zusammenhang mit Vorkommnissen
- Schnittstelle zu DGUV Vorschrift 1, Grundlagen der Prävention und ArbSchG
Dozent:inHubert Kappacher
VeranstaltungsortV.-1.15, UG Klinikum Fürth Akademie
Teilnahmegebühr-
Fortbildungspunkte *
AnsprechpersonNicole Jukresch (fortbildung@klinikum-fuerth.de)

* Die Fortbildungen, die vom Klinikum Fürth organisiert sind, werden von der Registrierung beruflich Pflegender bepunktet.

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12.05.2026
08:00 - 16:30 Uhr

Freie Plätze

Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende des Klinikum Fürth.

Anmeldeschluss: 05.05.2026

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