10.02.2023 Pressemitteilung

Gelockerte Testpflicht

Auf Grundlage der Änderung der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 10.02.23 in Kraft tritt, gelten für Besucher:innen des Klinikum Fürth ab sofort folgende Regelungen:

Tests und Masken
•    Für Besucher:innen genügt als Testnachweis ab sofort ein Selbsttest, der ohne Aufsicht höchstens 24 Stunden vor dem Besuch mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. 
•    Als Nachweis dafür genügt grundsätzlich eine mündliche Eigenerklärung der Besucher:innen. 
•    Diese Eigenerklärungen müssen nicht dokumentiert werden, folglich ist keine Einlasskontrolle mehr erforderlich. Es wird lediglich Stichprobenkontrollen geben. 
•    Das Testzentrum im Pförtnerhäuschen ist aufgrund der gelockerten Regelungen ab sofort geschlossen. 
•    Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
•    Pro Patient:in sind während der Besuchszeit von 11 bis 19 Uhr zwei Besucher:innen gleichzeitig erlaubt, eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.

Das Klinikum Fürth appelliert an die Eigenverantwortung der Besucher:innen und bittet darum, die Selbsttests ernst zu nehmen und mit Anzeichen eines Atemwegsinfekts zum Schutz der Patient:innen von Besuchen abzusehen.  

Zugänge
Der Zugang zum Klinikum ist nicht mehr auf den Haupteingang beschränkt. Ab sofort können wieder alle zentralen Eingänge (Kinder- und Frauenklinik, Geriatrische Reha, Urologie) genutzt werden. 

Aktuelle Corona-Zahlen 
Aktuell werden im Klinikum Fürth 28 Covid-Patient:innen auf der Corona-Normal- und 2 auf der Corona-Intensivstation behandelt.

Hier finden Sie die aktuellen Besuchsregeln

Pressekontakt:

Carmen Brückner
Leitung Unternehmenskommunikation

Klinikum Fürth
Jakob-Henle-Str. 1
90766 Fürth
Tel.: 0911 7580 993366
Fax: 0911 7580 3397
E-Mail: Carmen.Brueckner@klinikum-fuerth.de