10.02.2023 Pressemitteilung
Auf Grundlage der Änderung der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 10.02.23 in Kraft tritt, gelten für Besucher:innen des Klinikum Fürth ab sofort folgende Regelungen:
Tests und Masken
• Für Besucher:innen genügt als Testnachweis ab sofort ein Selbsttest, der ohne Aufsicht höchstens 24 Stunden vor dem Besuch mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde.
• Als Nachweis dafür genügt grundsätzlich eine mündliche Eigenerklärung der Besucher:innen.
• Diese Eigenerklärungen müssen nicht dokumentiert werden, folglich ist keine Einlasskontrolle mehr erforderlich. Es wird lediglich Stichprobenkontrollen geben.
• Das Testzentrum im Pförtnerhäuschen ist aufgrund der gelockerten Regelungen ab sofort geschlossen.
• Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
• Pro Patient:in sind während der Besuchszeit von 11 bis 19 Uhr zwei Besucher:innen gleichzeitig erlaubt, eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
Das Klinikum Fürth appelliert an die Eigenverantwortung der Besucher:innen und bittet darum, die Selbsttests ernst zu nehmen und mit Anzeichen eines Atemwegsinfekts zum Schutz der Patient:innen von Besuchen abzusehen.
Zugänge
Der Zugang zum Klinikum ist nicht mehr auf den Haupteingang beschränkt. Ab sofort können wieder alle zentralen Eingänge (Kinder- und Frauenklinik, Geriatrische Reha, Urologie) genutzt werden.
Aktuelle Corona-Zahlen
Aktuell werden im Klinikum Fürth 28 Covid-Patient:innen auf der Corona-Normal- und 2 auf der Corona-Intensivstation behandelt.
Hier finden Sie die aktuellen Besuchsregeln
Carmen Brückner
Leitung Unternehmenskommunikation
Klinikum Fürth
Jakob-Henle-Str. 1
90766 Fürth
Tel.: 0911 7580 993366
Fax: 0911 7580 3397
E-Mail: Carmen.Brueckner@klinikum-fuerth.de