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Patientenabrechnung

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse sind, übernimmt diese sämtliche Kosten für die Regelleistungen wie Arztkosten, Pflege, Unterbringung und Verpflegung.

Üblicherweise werden daher die Leistungen für die allgemeinen Krankenhausbehandlungen direkt mit Ihrer Krankenkasse abgewickelt.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kostensicherung übernehmen dies für Sie und stehen in engem Kontakt mit Ihrer Krankenkasse im In- oder Ausland.

Sollten Sie Fragen zu Kostenabrechnung, Pflegeleistung usw. haben, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Patientenabrechnung.

Gesetzlich versicherte Patienten müssen sich an den Kosten ihres Krankenhausaufenthaltes beteiligen. Das Klinikum ist gesetzlich verpflichtet, den jeweils aktuellen Eigenanteil pro Kalendertag zugunsten der Krankenkassen einzuziehen. Dieser Betrag wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr erhoben. Sollten Sie bereits in einem anderen Krankenhaus oder im Klinikum Fürth stationär behandelt worden sein, werden wir diese Tage verrechnen.

Wöchnerinnen sind vom Eigenanteil befreit. Für Patienten unter 18 Jahren besteht ebenfalls keine Zuzahlungspflicht.

Informationen erhalten Sie telefonisch oder persönlich: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr.

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