Ein Perinatalzentrums Level 1 ist die höchstmögliche Stufe eines Perinatalzentrums. Es bietet Maximalversorgung für die Neugeborenen.
Gesetzliche Kritierien sind u.a.:
- Ärztliche Leitung der Geburtshilfe durch einen Frauenarzt mit Weiterbildung in spezieller Geburtshilfe und der Neonatologie durch Kinderarzt mit Weiterbildung in Neonatologie; Weiterbildungsbefugnis in spezieller Geburtshilfe und Neonatologie
- Wand-an-Wand-Lösung von Kreißsaal und Kinderintensivstation ohne Transport mit Kraftfahrzeug
- Mindestens 6 neonatologische Intensivplätze
- Neugeborenennotarzt („Abholdienst“)
- Ärztlicher und pflegerischer Schichtdienst auf der Intensivstation mit jederzeit abrufbarem neonatologischen Hintergrunddienst
- mind. 40% der pflegerischen Betreuung hat Intensivweiterbildung
- Konsiliardienste durch allgemeine Pädiatrie, Kinderchirurgie, Kardiologie, Neuropädiatrie, Augenarzt, Mikrobiologie, Labor, Röntgen etc.
- Teilnahme an speziellen Qualitätssicherungsverfahren
- Regelmäßige Fallkonferenzen
(Den kompletten Download der Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätsicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen finden Sie hier.)