
Pflegedirektor: n.N.
Die Pflegedirektion nimmt die allgemein festgelegten Aufgaben der Klinikumsleitung als Zuständige für den Pflegedienst wahr, soweit nicht die Organe des Kommunalunternehmens zuständig sind.
Im Bereich der Pflege trägt sie die Gesamtverantwortung für den Pflegedienst und den pflegerischen Funktionsdienst. In diesem Zusammenhang ist es ihre Aufgabe:
In ihrer Zuständigkeit für die Berufsfachschule für Kranken- und Kinderkrankenpflege ist es ihre Aufgabe neue Entwicklungen in der Pflege zu etablieren, die Philosophie des Hauses auf die Schüler zu übertragen und dadurch die Pflegeentwicklung langfristig zu beeinflussen.