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Ärztlicher Direktor

Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. Heinrich Worth

Der Ärztliche Direktor wird von den Chefärzten des Klinikums als ihr Vertreter für vier Jahre gewählt. Gewählt wurde Prof. Dr. med. Heinrich Worth, Chefarzt der Medizinischen Klinik 1. Sein Stellvertreter für den Ärztlichen Dienst ist Prof. Dr.  med. Volker Hanf, Chefarzt der Frauenklinik | Nathanstift.

Der Ärztliche Direktor nimmt die allgemein festgelegten Aufgaben der Klinikumsleitung als Zuständiger für den ärztlichen Dienst wahr, soweit dieser nicht dem Medizinischen Direktor zugeordnet ist und soweit nicht die Organe des Kommunalunternehmens zuständig sind.

In Abstimmung mit den Chefärzten ist er verantwortlich für:

  • Die Sicherstellung der Qualität ärztlichen Handelns,
  • Medizinische Grundsatzfragen und
  • Fragen der ärztlichen Ethik.

Zusätzlich übernimmt der Ärztliche Direktor insbesondere folgende Aufgaben.

In der Außendarstellung des Klinikums in ärztlichen Belangen die Pflege der Beziehungen zur Universität Erlangen-Nürnberg als akademisches Lehrkrankenhaus und dem Gesundheitsamt.

Gemeinsam mit dem Medizinischen Direktor zu niedergelassenen Ärzten, insbesondere den Ärztenetzen und Ärzten anderer Krankenhäuser.

Im Innenverhältnis:

  • die Sicherstellung der Krankenhaushygiene
  • die Überwachung der Durchführung aufsichtsbehördlicher Anordnungen und Wahrnehmung gesetzlicher Verpflichtungen im medizinischen Bereich
  • die Aufstellung von Grundsätzen der Aus-, Weiter- und Fortbildung der ärztlichen Mitarbeiter
  • die Kontrolle der Fortbildungsverpflichtung der Fachärzte des Klinikums nach § 91 Abs. 7 SGB V, Beschluss des GBA vom 20.12.2005.
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