Startseite | Sitemap | Downloads | Presse | Kontakt
Schrift:

Ausbildungsziele

Die Ausbildung soll Sie nach § 3 des Krankenpflegegesetzes vom 01.01.2004 zu Folgendem befähigen:

Eigenverantwortliche Ausführung der Aufgaben:

  • Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege
  • Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit
  • Einleitung lebensnotwendiger Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes

Ausführung der Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung:

  • eigenständige Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen
  • Maßnahmen bei der medizinischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation
  • Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen:

 

  • Entwicklung von multidisziplinären und berufsübergreifenden Lösungen von Gesundheitsproblemen
© Klinikum Fürth 2013 - erstellt mit TYPO3 4.2 : W3C XHTML 1.0 : W3C Valid CSS