Allgemeine Bestimmungen
- Die Parkflächen sind nur zur vorübergehenden Abstellung von Pkw und Kombifahrzeugen bestimmt.
- Mit dem Lösen oder der Annahme eines Parkscheines an der Einfahrt zum Parkhaus wird dem berechtigten Benutzer das Abstellen eines Kraftfahrzeuges innerhalb der markierten Stellflächen gestattet.
- Die fällige Parkgebühr ist bei Verlassen des Parkhauses an der automatischen Kasse unmittelbar vor der Abholung des Fahrzeuges zu zahlen. Entsprechende Bedienungshinweise, die an den Ein- und Ausfahrten und der automatischen Kasse aushängen, sind zu beachten.
- Das unberechtigte Benutzen eines Parkstandes ohne Bezahlung der Parkgebühr ist nicht statthaft. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen wird ein Antrag auf strafrechtliche Verfolgung gestellt.
- Das Betreten des Parkhauses ist nur berechtigten Benutzern gestattet.
Parkgebühren und Parkdauer
- Das Parkhaus ist von 6.00 Uhr bis 21.45 Uhr geöffnet. Ein Ausfahren nach 21.45 Uhr ist nicht mehr möglich.
- Die Höhe der Parkgebühr ist aus der an der automatischen Kasse aushängenden, jeweils gültigen Parkgebührordnung ersichtlich.
- Bei mehrtägiger Einstellung wird der Tageshöchstsatz mit den Einstellungstagen multipliziert.
- Für alle fälligen Forderungen hat das Klinikum Fürth ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingestellten Fahrzeug und dessen Zubehör.
- Das Klinikum Fürth kann auf Kosten und Gefahr des Einstellers das Fahrzeug aus dem Parkhaus entfernen lassen, wenn die fällige Parkgebühr nicht entrichtet wurde, oder die Berechtigung des Parkens entfällt.
- Bei Verlust des Parktickets wird grundsätzlich der Tageshöchstsatz fällig, multipliziert mit den Einstellungstagen. Der Benutzer muss sich hierzu über die Sprechstelle am Kassenautomaten mit der Leitstelle in Verbindung setzen.
Verkehrsbestimmungen
- Das Parkhaus darf nur mit der gebotenen Rücksicht befahren werden, so dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
- Verboten sind:
a) Unnötiges Laufenlassen der Motoren, Hupen, Belästigung der Nachbarschaft durch Lärm und Abgase
b) Abstellen mit undichtem Tank, Vergaser oder Motor.
c) Reinigen und Reparieren abgestellter Fahrzeuge.
- Der Benutzer des Parkhauses hat sein Fahrzeug so auf dem markierten Parkstand abzustellen, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen aus dem benachbarten Abstellplatz möglich ist. Beachtet der Benutzer des Parkhauses diese Vorschrift nicht, so ist das Klinikum Fürth ermächtigt, eine erhöhte Parkgebühr zu fordern oder das falsch abgestellte Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Einstellers auf den orgeschriebenen Platz zu bringen.
- Von der Benutzung des Parkhauses ausgeschlossen sind:
a) Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.
b) Fahrzeuge, die mit feuergefährlichen oder explosiven Stoffen oder ätzenden Chemikalien beladen sind.
c) Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausmaße die markierten Abstellflächen überragen und dadurch zu einer Behinderung des zu- und abfließenden Verkehrs führen können.
- Das Klinikum Fürth kann auf Kosten und Gefahr des Einstellers vorschriftswidrig oder unberechtigt abgestellte Fahrzeuge entfernen lassen. Dies gilt insbesondere für unberechtigtes Parken auf reservierten bzw. vermieteten Parkplätzen mit entsprechender Kennzeichnung.
Haftungs- und Versicherungsbedingungen
- Das Parkhaus ist unbewacht.
- Das Klinikum Fürth haftet nicht für Sach- und Diebstahlschäden an eingestellten Fahrzeugen, die durch Dritte verursacht wurden. Es findet keine Bewachung der eingestellten Fahrzeuge statt.
- Das Klinikum Fürth haftet nur im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für Personen- und Sachschäden, sowie für das schuldhafte Verhalten seines Personals. Die Haftung des Klinikum Fürth wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entfällt bei unbefugter Benutzung des Parkhauses und bei fahrlässigem bzw. grob fahrlässigem Verhalten der Benutzer.
- Die Benutzer haften für Schäden aller Art, die sie bei der Benutzung des Parkhauses gegenüber dem Klinikum Fürth oder Dritten schuldhaft verursachen.
- Die Benutzer sind verpflichtet, von ihnen verursachte Schäden unverzüglich der Parküberwachung über die Sprechstelle an den Kassenautomaten mitzuteilen.
Parkgebühr inklusive Mehrwertsteuer
- Die ersten 30 Min. sind kostenlos, die zweiten 30 Min. kosten 50 Cent.
- Anschließend beträgt die Parkgebühr je angefangene Stunde 1,00 €.
- Der Tageshöchstsatz beträgt 6,00 €.
Fürth, im November 2009
Selbständiges Kommunalunternehmen
Klinikum Fürth